Verwaltungsgerichtshof
20.06.1990
89/16/0020
GRS wie 86/15/0078 E 22. Juni 1987 RS 1
Der Wohnsitzbegriff des Paragraph 26, Absatz eins, BAO fordert nicht die ununterbrochene tatsächliche Benützung der Wohnung. Er ermöglicht, daß jemand auch mehrere Wohnsitze haben kann.
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 380;