Verwaltungsgerichtshof
06.11.1990
89/14/0244
Hat ein Steuerpflichtiger eine zulässige, aber nicht verpflichtende Teilwerterhöhung unterlassen, so kann von einer unzutreffenden Abgabenfestsetzung keine Rede sein.
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 458;