Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.1990

Geschäftszahl

89/14/0244

Rechtssatz

Ausf, daß das neue Vorbringen im zweiten Rechtsgang - nämlich daß der Vertragspartner des beschwerdeführenden Veräußerers die Buchung des Erwerbes des Wirtschaftsgutes zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen hat - nicht geeignet ist, zu einem vom Vorerkenntnis abweichenden (für den Bf günstigeren) Ergebnis in der Frage des Zeitpunktes der Gewinnrealisierung aus dem Verkauf zu führen.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 458;