Verwaltungsgerichtshof
30.05.1989
89/14/0043
Weder das Anfechtungsrecht im Konkurs, noch die strafrechtlichen Vorschriften über die Krida und die Begünstigung eines Gläubigers kennen eine Privilegierung jüngerer Verbindlichkeiten idS, dass die Begleichung älterer Verbindlichkeiten vor jüngeren anfechtbar und strafbar wäre.
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140043.X06