Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1989

Geschäftszahl

89/14/0043

Rechtssatz

Weder das Anfechtungsrecht im Konkurs, noch die strafrechtlichen Vorschriften über die Krida und die Begünstigung eines Gläubigers kennen eine Privilegierung jüngerer Verbindlichkeiten idS, dass die Begleichung älterer Verbindlichkeiten vor jüngeren anfechtbar und strafbar wäre.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140043.X06