Verwaltungsgerichtshof
05.12.1991
89/13/0185
In einkommensteuerrechtlicher Hinsicht hat die Verneinung der Bauherreneigenschaft Auswirkungen auf die Absetzbarkeit des Instandsetzungsaufwandes.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
89/13/0186