Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.12.1991

Geschäftszahl

89/13/0185

Rechtssatz

In einkommensteuerrechtlicher Hinsicht hat die Verneinung der Bauherreneigenschaft Auswirkungen auf die Absetzbarkeit des Instandsetzungsaufwandes.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

89/13/0186