Verwaltungsgerichtshof
05.12.1991
89/13/0185
Neben den Feststellungen im Tatsachenbereich, also den Sachverhaltsannahmen auf Grund der Ergebnisse des Beweisverfahrens, hat in der Begründung insbesondere zum Ausdruck zu kommen, unter welchen Tatbestand der festgestellte Sachverhalt subsumiert worden ist.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
89/13/0186