Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1992

Geschäftszahl

89/13/0135

Rechtssatz

Mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag soll die steuerlich ungleiche Berücksichtigung des gemeinsamen Existenzminimums einer Haushaltsgemeinschaft wenigstens zum Teil ausgeglichen und dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen Rechnung getragen werden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Seite 700).