Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.01.1990

Geschäftszahl

89/12/0248

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/12/0119 E 20. September 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Wurde eine Verwendungsänderung durch Weisung angeordnet, so hat der Beamte die Möglichkeit, bei der zuständigen Dienstbehörde die Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber zu beantragen, ob die Personalmaßnahme ohne Einhaltung des Formerfordernisses des Paragraph 38, Absatz 5, BDG 1979 zulässig war (Hinweis B 29.3.1982, 82/12/0029 und B VfGH 15.6.1982, B 169/82).