Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1990

Geschäftszahl

89/12/0143

Rechtssatz

Die Wr DO kennt, im Gegensatz beispielsweise zum Bundesdienstrecht, keine gesetzliche Regelung, unter welchen Voraussetzungen eine Dienstbeurteilung vorzunehmen ist.