Verwaltungsgerichtshof
14.10.1992
89/12/0088
Paragraph 38, Absatz 3, zweiter Satz BDG 1979 schließt es nicht aus, daß auch die Berücksichtigung der im ersten Satz genannten Umstände (insbesondere gesundheitliche Verhältnisse des Beamten) zu einer Unzulässigkeit der Versetzung führen kann (Hinweis: E 26.11.1990, 90/12/0179).