Verwaltungsgerichtshof
17.02.1993
89/12/0074
GRS wie 87/08/0327 E 30. Juni 1988 RS 3
Die Entscheidungspflicht der Behörde hinsichtlich eines ausdrücklich auf Paragraph 73, Absatz 2, AVG gestützten Devolutionsantrages ist, selbst für den Fall anzuerkennen, dass es dem Einschreiter an der Berechtigung zur Antragstellung mangelt (Hinweis E 22.1.1980, 977/79).