Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1993

Geschäftszahl

89/12/0074

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0327 E 30. Juni 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Die Entscheidungspflicht der Behörde hinsichtlich eines ausdrücklich auf Paragraph 73, Absatz 2, AVG gestützten Devolutionsantrages ist, selbst für den Fall anzuerkennen, dass es dem Einschreiter an der Berechtigung zur Antragstellung mangelt (Hinweis E 22.1.1980, 977/79).