Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.1989

Geschäftszahl

89/11/0088

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/11/0102 E 19. April 1988 RS 4

Stammrechtssatz

Die ganze Familie ist berufen, dem Betriebsinhaber (hier Vater und Ehemann) in der Zeit der präsenzdienstbedingten Abwesenheit des im Betrieb mitarbeitenden Sohnes (Bruders) zu helfen (Hinweis auf E 26.5.1986, 85/12/0250).