Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1990

Geschäftszahl

89/10/0181

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/12/0101 B 26. Juni 1989 VwSlg 12954 A/1989 RS 2

Stammrechtssatz

Betrifft eine vom VwGH geäußerte Rechtsansicht nicht die tragende Begründung seiner Entscheidung, liegt in dieser Rechtsansicht kein Abgehen der bisherigen Rechtsprechung.