Verwaltungsgerichtshof
19.03.1990
89/10/0181
GRS wie 89/12/0101 B 26. Juni 1989 VwSlg 12954 A/1989 RS 2
Betrifft eine vom VwGH geäußerte Rechtsansicht nicht die tragende Begründung seiner Entscheidung, liegt in dieser Rechtsansicht kein Abgehen der bisherigen Rechtsprechung.