Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1990

Geschäftszahl

89/10/0162

Rechtssatz

Eine Zeugeneinvernahme, die den gegen eine bestimmte Person gerichteten Verdacht einer Verwaltungsübertretung zum Gegenstand hat, ist eine Verfolgungshandlung iSd Paragraph 32, VStG (Hinweis auf E 15.3.1973, 1874/72, VwSlg 8384 A/1973).