Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1990

Geschäftszahl

89/10/0162

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/05 89/09/0110 1

Stammrechtssatz

Der Bf, der eine Verletzung des Grundsatzes des Parteiengehörs geltend macht, hat in der Beschwerde darzulegen, was bei Einräumung des Parteiengehörs vorgebracht worden wäre (Hinweis E 2.12.1976, 1350/75, VwSlg 9191 A/1976).