Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1989

Geschäftszahl

89/10/0091

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/06/0074 E 26. September 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Fragen der Vollstreckung eines Titelbescheides kommt es nicht darauf an, was eine Behörde vorschreiben wollte, sondern darauf, was sie ausdrücklich vorgeschrieben hat.