Verwaltungsgerichtshof
25.09.1989
89/10/0091
GRS wie 85/06/0074 E 26. September 1985 RS 2
Bei Fragen der Vollstreckung eines Titelbescheides kommt es nicht darauf an, was eine Behörde vorschreiben wollte, sondern darauf, was sie ausdrücklich vorgeschrieben hat.