Verwaltungsgerichtshof
10.06.1991
89/10/0078
GRS wie 82/01/0261 E 8. Juni 1983 RS 1
Deckt sich das Parteibegehren im wesentlichen mit dem früheren, so sind Parteienanträge wegen entschiedener Sache (insbesondere im Bewilligungsverfahren) zurückzuweisen, zumal auf die Beachtung der eingetretenen Rechtskraft alle Parteien des abgeschlossenen Verfahrens einen Rechtsanspruch haben (Hinweis E 7.12.1976, 1987/76).