Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1991

Geschäftszahl

89/10/0078

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/01/0261 E 8. Juni 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Deckt sich das Parteibegehren im wesentlichen mit dem früheren, so sind Parteienanträge wegen entschiedener Sache (insbesondere im Bewilligungsverfahren) zurückzuweisen, zumal auf die Beachtung der eingetretenen Rechtskraft alle Parteien des abgeschlossenen Verfahrens einen Rechtsanspruch haben (Hinweis E 7.12.1976, 1987/76).