Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.04.1990

Geschäftszahl

89/09/0131

Rechtssatz

Verweist der Spruch eines Einleitungsbeschlusses (Paragraph 123, Absatz eins, BDG 1979) auf die Disziplinaranzeige und wird in der Begründung Umfang und Inhalt der Verweisung näher dargelegt, so kann die Begründung insofern zur Auslegung eines unklaren Spruches herangezogen werden (Hinweis E 24.3.1980, 1962/79).