Verwaltungsgerichtshof
18.01.1990
89/09/0128
Hat die Verleihfirma keinen Einfluß auf die Arbeitseinteilung und auch keine Kontrolle über die von den ausländischen Arbeitnehmern ausgeführten Arbeiten, ist es rechtlich einwandfrei, ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis zwischen dem "Entlehner" und dem ausländischen Arbeitnehmer anzunehmen (Hinweis E 10.12.1986, 84/09/0146).