Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1990

Geschäftszahl

89/09/0128

Rechtssatz

Hat die Verleihfirma keinen Einfluß auf die Arbeitseinteilung und auch keine Kontrolle über die von den ausländischen Arbeitnehmern ausgeführten Arbeiten, ist es rechtlich einwandfrei, ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis zwischen dem "Entlehner" und dem ausländischen Arbeitnehmer anzunehmen (Hinweis E 10.12.1986, 84/09/0146).