Verwaltungsgerichtshof
22.02.1990
89/09/0116
Die zur TEILUNTERSCHUTZSTELLUNG entwickelte Judikatur kommt auch dort zur Anwendung, wo an Teilen des schon auf Grund seiner Ausführung als eine Einheit aufzufassenden Bauwerkes (hier: Kanal) in rechtlicher Hinsicht selbständige Eigentumsrechte begründet werden können, wie dies etwa auch bei einem Gebäude im Stockwerkseigentum der Fall sein kann.