Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1989

Geschäftszahl

89/09/0113

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob die einzelnen Teile des Spruches des Einleitungsbeschusses der Disziplinarkommission den vom Gesetz verlangten Anforderungen hinsichtlich ihrer Bestimmtheit entsprechen, insbesondere im Hinblick auf eine allenfalls eingetretene Verjährung.