Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1990

Geschäftszahl

89/09/0060

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/09/0191 E 22. Oktober 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Auslegung des Begriffes "wahrscheinlich" ist der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend. Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen-wissenschaftlichen Lehrmeinung erheblich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht.