Verwaltungsgerichtshof
18.01.1990
89/09/0060
GRS wie 87/09/0191 E 22. Oktober 1987 RS 1
Für die Auslegung des Begriffes "wahrscheinlich" ist der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend. Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen-wissenschaftlichen Lehrmeinung erheblich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht.