Verwaltungsgerichtshof
27.04.1989
89/09/0014
Wurde eine Einleitungsbeschluss gefällt, so tritt ex lege eine Veränderung bestimmter dienstrechtlicher Rechte und Pflichten des Beamten ein. Der Beschluss über die Einleitung des Disziplinarverfahrens ist daher als Bescheid zu qualifizieren (Hinweis auf E 5.11.1976, 1337/75, VwSlg 9168 A/1976).