Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1989

Geschäftszahl

89/09/0014

Rechtssatz

Wurde eine Einleitungsbeschluss gefällt, so tritt ex lege eine Veränderung bestimmter dienstrechtlicher Rechte und Pflichten des Beamten ein. Der Beschluss über die Einleitung des Disziplinarverfahrens ist daher als Bescheid zu qualifizieren (Hinweis auf E 5.11.1976, 1337/75, VwSlg 9168 A/1976).