Verwaltungsgerichtshof
19.05.1993
89/09/0005
Einem Leistungsbescheid, der mit einem die Bestimmung des Leistungsumfanges betreffenden Vorbehalt (nämlich Herstellung des Einvernehmens mit der Bezirksverwaltungsbehörde über Art und Ausmaß der aufgetragenen Arbeiten) verbunden ist, fehlt es mangels hinreichender Bestimmtheit an der Qualität eines Vollstreckungstitels iSd Paragraph eins, VVG (Hinweis E 3.5.1984, 83/06/0241).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/09/0078
89/09/0069