Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1993

Geschäftszahl

89/09/0005

Rechtssatz

Einem Leistungsbescheid, der mit einem die Bestimmung des Leistungsumfanges betreffenden Vorbehalt (nämlich Herstellung des Einvernehmens mit der Bezirksverwaltungsbehörde über Art und Ausmaß der aufgetragenen Arbeiten) verbunden ist, fehlt es mangels hinreichender Bestimmtheit an der Qualität eines Vollstreckungstitels iSd Paragraph eins, VVG (Hinweis E 3.5.1984, 83/06/0241).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

89/09/0078

89/09/0069