Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1993

Geschäftszahl

89/09/0005

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

89/09/0069

89/09/0078

Rechtssatz

Der Inhalt eines Auftrages der in Bescheidform nach Paragraph 7, Absatz eins, DMSG zu ergehen hat vergleiche Absatz 2,), hat in den der Gefahrenabwehr jeweils geeigneten Maßnahme (Verfügung) zu bestehen. Das Gesetz zählt lediglich demonstrativ zwei Beispiele auf, darunter auch die Anordnung baulicher Maßnahmen. Art und Ausmaß der vorgeschriebenen Maßnahmen können jeweils nur im Einzelfall vor dem Hintergrund aller maßgeblichen Begleitumstände auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1993:1989090005.X02