Verwaltungsgerichtshof
19.05.1993
89/09/0005
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
89/09/0069
89/09/0078
Der Inhalt eines Auftrages der in Bescheidform nach Paragraph 7, Absatz eins, DMSG zu ergehen hat vergleiche Absatz 2,), hat in den der Gefahrenabwehr jeweils geeigneten Maßnahme (Verfügung) zu bestehen. Das Gesetz zählt lediglich demonstrativ zwei Beispiele auf, darunter auch die Anordnung baulicher Maßnahmen. Art und Ausmaß der vorgeschriebenen Maßnahmen können jeweils nur im Einzelfall vor dem Hintergrund aller maßgeblichen Begleitumstände auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.
ECLI:AT:VWGH:1993:1989090005.X02