Verwaltungsgerichtshof
22.01.1991
89/08/0279
Die Vereinbarung eines "Pauschallohnes", bestehend aus einem "beträchtlich über den kollektivvertraglichen Ansätzen" liegenden Wochenlohn plus öS 1,-- pro gefahrenen Kilometer stellt eine Kombination aus zeitbezogenem Wochenlohn und leistungsbezogener Lohnkomponente für reine Lenkzeiten dar; eine sich auf Abgeltung von Überstunden beziehende Lohnkomponente liegt darin nicht vor.