Verwaltungsgerichtshof
27.03.1990
89/08/0035
Wäre ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht ab-, sondern zurückzuweisen gewesen, so kann der ASt durch die von der belBeh dennoch - wenn auch negative - Sacherledigung in seinen Rechten nicht verletzt sein (Hinweis E 21.3.1980, 1042/78; E 1.6.1983, 82/08/0013).