Verwaltungsgerichtshof
30.06.1992
89/07/0160
Soweit das Fehlen einer entsprechenden Wegverbindung zur ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Nutzung beanstandet wird, sind die von der Bewilligung eines Wasserbauvorhabens (hier Erweiterung einer Kraftwerksanlage) betroffenen Bf an die zur Behebung derartiger (behaupteter) Mängel gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten (insbesondere die Verfahren zur Einräumung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen oder eines forstlichen Bringungsrechtes) zu erinnern.