Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1992

Geschäftszahl

89/07/0160

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/07 87/07/0128 3

Stammrechtssatz

Parteistellung im Sinne des Paragraph 102, WRG ist nicht gegeben, wenn es an einer potentiellen Beeinträchtigung von relevanten Rechten des Betreffenden fehlt.