Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1992

Geschäftszahl

89/07/0160

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/07 87/07/0128 2

Stammrechtssatz

Um aus dem Titel des Grundeigentums eine nach dem WRG relevante Beeinträchtigung geltend machen zu können, müßte diese einen projektsgemäß vorgesehenen Eingriff in die Substanz des Grundeigentums zum Gegenstand haben (Hinweis E 16.3.1978, 1499, 1500/77).