Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1992

Geschäftszahl

89/07/0160

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3064/54 E 23. Februar 1956 VwSlg 3991 A/1956 RS 1

Stammrechtssatz

Eine "Duldung oder Unterlassung" im Sinne des Paragraph 102, Absatz eins, Litera b, WRG kann nur in dem Falle einer Beschränkung des Rechtsbereiches der Beteiligten angenommen werden.