Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.1990

Geschäftszahl

89/07/0157

Rechtssatz

Im WRG ist ein Feststellungsbescheid über die Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Bewilligung nicht vorgesehen. Vielmehr ist darüber im Rahmen des dafür gesetzlich vorgesehenen Bewilligungsverfahrens zu entscheiden (Hinweis E 30.1.1964, 1907/63, VwSlg 6223 A/1964).