Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1990

Geschäftszahl

89/07/0126

Rechtssatz

Wasserpolizeiliche Aufträge nach Paragraph 138, Absatz eins, WRG ergehen unabhängig von der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für den Verpflichteten (Hinweis E 19.3.1985, 84/07/0393).