Verwaltungsgerichtshof
30.06.1992
89/07/0119
Die Vorschreibungen iSd Paragraph 33, Absatz 4, WRG sind an den konsenswerbenden Anlagenbetreiber zu richten und gehen nicht zu Lasten Dritter; dies wird auch durch Paragraph 134, WRG bekräftigt (argumentum: Absatz 2, "die im Sinne des Paragraph 32, Wasserberechtigten ... auf ihre Kosten", Absatz 3, "Überprüfungen nach Absatz eins und Absatz 2,).