Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.1991

Geschäftszahl

89/07/0082

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/25 88/07/0001 2

Stammrechtssatz

Die Wahrung öffentlicher Interessen nach Paragraph 105, WRG ist ausschließlich den Wasserrechtsbehörden überantwortet (Hinweis E 19.1.1988, 83/07/0204).