Verwaltungsgerichtshof
02.06.1992
89/07/0057
GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0162 2
Aus Paragraph 68, Absatz eins, AVG folgt, daß Ansuchen, die offenbar die Aufrollung einer bereits rechtskräftig entschiedenen Sache bezwecken, auch dann wegen rechtskräftig entschiedener Sache zurückzuweisen sind, wenn das Begehren nicht ausdrücklich auf Aufrollung der entschiedenen Sache lautet.