Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1990

Geschäftszahl

89/07/0054

Rechtssatz

Ist ein - gleichzeitig mit der Schutzgebietsbestimmung zu treffender - Ausspruch über die Entschädigungsfrage unterblieben, dann wurde damit auch die Festsetzung des Schutzgebietes hins der Grundstücke des betroffenen Eigentümers rechtswidrig (Hinweis E 26.6.1984, 83/07/0145 und E 23.10.1984, 83/07/0143).