Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1990

Geschäftszahl

89/07/0049

Rechtssatz

Das G enthält keine Vorschr darüber, welche Personen für eine Sachwaltertätigkeit iSd Paragraph 37, Absatz 3, Tir FlVfLG 1978 in Betracht kommen; es sind daher auch Landesbeamte von einer solchen Tätigkeit nicht ausgeschlossen.