Durch die Bestellung eines Sachwalters für eine Agrargemeinschaft gem § 37 Abs 3 Tir FlVfLG werden deren Mitglieder in ihren Rechten berührt.Durch die Bestellung eines Sachwalters für eine Agrargemeinschaft gem Paragraph 37, Absatz 3, Tir FlVfLG werden deren Mitglieder in ihren Rechten berührt.