Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1992

Geschäftszahl

89/07/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0749/74 E 24. Februar 1975 RS 2

Stammrechtssatz

Über einen Beschwerdepunkt, der nicht auch im Berufungsverfahren geltend gemacht wurde, hat der VwGH nicht abzusprechen, auch wenn es sich um ein in erster Instanz gemachtes Vorbringen handelt.