Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1992

Geschäftszahl

89/07/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0749/48 E 14. Februar 1949 VwSlg 690 A/1949 RS 1

Stammrechtssatz

Ein in der Begründung des angef. Bescheides gelegener Mangel ist bei zutreffen des Spruches der Entscheidung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unbeachtlich.