Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1992

Geschäftszahl

89/07/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/16/0158 E 27. Oktober 1983 RS 4

Stammrechtssatz

Verweisungen auf den Inhalt eines in einem anderen Verfahren eingebrachten Schriftsatzes stellen keine gesetzmäßige Darlegung der Beschwerdegründe in Sinne des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG 1965 dar und sind unbeachtlich (Hinweis auf E 29.3.1982, 81/12/0194).