Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1991

Geschäftszahl

89/06/0212

Rechtssatz

Ein Nachbar kann aus einer (allenfalls rechtswidrigen) Erteilung einer Ausnahmebewilligung für einen anderen Nachbarn für sich keine Rechte ableiten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1991:1989060212.X03