Verwaltungsgerichtshof
13.12.1990
89/06/0184
GRS wie 85/06/0054 E 3. Juli 1986 RS 2
Da die Zustimmung des Grundeigentümers eine Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung darstellt, ist die Frage, ob die zu verbauende Grundfläche (ganz oder teilweise) dem Nachbarn gehört, wenn also Streitigkeiten über die Grundgrenzen bestehen, eine von der Baubehörde zu lösende Vorfrage.