Verwaltungsgerichtshof
19.09.1991
89/06/0110
Die durch eine aufhebende Entscheidung wenn auch nur implizit bejahte Frage der Zuständigkeit kann in weiterer Folge nicht neuerlich aufgerollt werden (Hinweis E 13.5.1980, 1386/78, VwSlg 10128 A/1980).