Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1991

Geschäftszahl

89/06/0110

Rechtssatz

Dem Eintritt einer Bindung an einen aufsichtsbehördlichen Bescheid steht nicht entgegen, daß die überbundene Rechtsauffassung auf einer unrichtigen Sachverhaltsannahme beruht (Hinweis E 22.10.1971, 1430/69, VwSlg 8091 A/1971).