Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1991

Geschäftszahl

89/06/0110

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/08/14 91/17/0061 2

Stammrechtssatz

Keine Bindungswirkung besteht hinsichtlich jener Ausführungen eines kassatorischen Vorstellungsbescheides, in denen dargelegt wird, daß nach Ansicht der Vorstellungsbehörde Rechte des Vorstellungswerbers nicht verletzt wurden

(Hinweis E 13.11.1973, 765/72, VwSlg 8494 A/1973).