Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1989

Geschäftszahl

89/06/0109

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/06/0246 E 12. April 1984 RS 5

Stammrechtssatz

Paragraph 4, Absatz 3, der Stmk BauO enthält keinerlei Grundlage für die Beschränkung der Heizung zu widmender Wohnbauten. - Wohnbauten dürfen im Wohngebiet keinesfalls als Quelle der Belästigung verstanden werden.