Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1991

Geschäftszahl

89/06/0054

Rechtssatz

Die Erlassung eines Baueinstellungsbescheides ist nur zulässig, wenn die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen wurden.

Beachte

Vorgeschichte:

85/06/0215 E 5. März 1987;

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1991:1989060054.X10