Verwaltungsgerichtshof
24.01.1991
89/06/0054
Die Erlassung eines Baueinstellungsbescheides ist nur zulässig, wenn die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen wurden.
Vorgeschichte:
85/06/0215 E 5. März 1987;
ECLI:AT:VWGH:1991:1989060054.X10