Verwaltungsgerichtshof
24.01.1991
89/06/0054
Gegenüber einer übergangenen Partei (oder deren Rechtsnachfolger) kann auch ein mit dinglicher Wirkung ausgestatteter Bescheid keine Rechtswirkung entfalten.
Vorgeschichte:
85/06/0215 E 5. März 1987;
ECLI:AT:VWGH:1991:1989060054.X09